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Allgemeines

Fachmittelschule

Was ist die Fachmittelschule (FMS)?

Die Fachmittelschule (FMS) ist eine allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe II und bereitet auf eine Berufsbildung an höheren Fachschulen und Fachhochschulen vor, namentlich in den Bereichen Gesundheit, Soziale Arbeit, Pädagogik und Kommunikation und Information.

Im Anschluss an die dreijährige Ausbildung an einer Fachmittelschule (Abschluss mit einem FMS-Ausweis), welche den Zugang zu den Höheren Fachschulen ermöglicht, kann über zusätzliche Leistungen innerhalb eines Jahres eine Fachmaturität erworben werden.
Die Fachmaturität erlaubt den Übertritt an eine Fachhochschule oder eine Pädagogische Hochschule.

Voraussetzung für den Zugang zu den universitären Hochschulen mit Fachmaturität ist das erfolgreiche Absolvieren der Passerellen-Prüfung.

Dokumente zur Fachmittelschule 1. – 3 Klasse: Lehrpläne 

Dokumente zur Fachmittelschule 1. – 3. Klasse: Stundentafeln

Informationen zu den Fachmaturitätstypen

Gesundheit, Naturwissenschaften, Soziale Arbeit, Kommunikation

Nach 3 Jahren Fachmittelschule in den Berufsfeldern Gesundheit/Naturwissenschaften, Kommunikation oder Soziales/Pädagogik und bestandener Abschlussprüfung wird der Fachmittelschulausweis ausgestellt, welcher als Zulassung zur Fachmaturität mit Praxisjahr gilt.

Die Fachmaturität erlangt, wer ein Praktikum absolviert hat und die Fachmaturitätsarbeit und deren Prüfung bestanden hat.

Dokumente Fachmaturität Gesundheit, Naturwissenschaften, Soziale Arbeit, Kommunikation

 

Pädagogik

Nach 3 Jahren Fachmittelschule im Berufsfeld Soziales/Pädagogik und bestandener Abschlussprüfung wird der Fachmittelschulausweis ausgestellt, welcher als Zulassung zur Fachmaturität Pädagogik gilt.

Die Fachmaturität Pädagogik erlangt, wer allgemeinbildende Kurse an der Kantonsschule besucht hat, eine Fachmaturitätsarbeit geschrieben und die Abschlussprüfung bestanden hat.

Dokumente Fachmaturität Pädagogik

Kosten

  • Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, ist der Unterricht unentgeltlich. Von den anderen Schülerinnen und Schülern wird ein Schulgeld erhoben (Ausnahme: für die Schulgemeinden Feuerthalen-Langwiesen, Flurlingen, Laufen-Uhwiesen und Dachsen bezahlt der Kanton Zürich, für die Oberstufengemeinde Diessenhofen der Kanton Thurgau das Schulgeld).
  • Bücher und andere Schul- und Unterrichtsmaterialien müssen selbst angeschafft werden.
  • Exkursionen, Schulverlegungen, der Sprachaufenthalt, Reisen und besondere Projekte müssen mitfinanziert werden.
  • Die Versicherung gegen Schul- und Ausserschulunfälle ist Sache der Eltern resp. der Schülerinnen und Schüler; die Schule führt keine Unfallversicherung.

 

Stipendien

Gemäss dem kantonalen Reglement können Stipendien beansprucht werden. Weitere Auskünfte erteilen das Rektorat und die Stipendienstelle.