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Nachteilsausgleich

Mit dem Nachteilsausgleich soll für Menschen mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung die Chance auf eine Ausbildung an der Kantonsschule Schaffhausen sichergestellt werden.

Die Kantonsschule Schaffhausen gewährt den gesetzlichen Anspruch von Menschen mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung auf individuell festgelegte Nachteilsausgleichsmassnahmen, sofern die von unserer Schule geforderten Bildungsziele überhaupt erreicht werden können und die Behinderung oder Teilleistungsstörung von einer anerkannten Fachstelle diagnostiziert wurde.

Weitere Informationen sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen. Auskünfte erteilt auch gerne das zuständige Schulleitungsmitglied Dr. Detlef Roth (detlef.roth@kanti.sh.ch).